Gasprüfung

Gasprüfung an Freizeitfahrzeugen

Um Unfällen und Personen- oder Sachschäden vorzubeugen sollte man seine Gasanlage regelmäßig prüfen lassen, denn Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Personen an Bord.

Für einen unbeschwerten Urlaub sollte man eine gültige Prüfbescheinigung mitführen, denn viele Campingplatzbetreiber verlangen sie aus versicherungsrechtlichen Gründen.

Gasprüfung für Flüssiggasanlagen zur gewerblichen Nutzung

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung definiert und regelt Gesichtspunkte wie Errichtung, Wartung und Sicherheit bei Gasanlagen die gewerblich genutzt werden. Dazu gehören alle Anlagen die mit Butan, Butylen, Propan, Propylen und Gemische betrieben werden.

Mobile Gasanlagen müssen alle 2 Jahre geprüft werden um einen sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Feste Gasanlagen die nicht bewegt werden, müssen alle vier Jahre geprüft werden.

Auch wenn die Anlagen augenscheinlich in Ordnung sind kann es durch Haarrisse, Verschleiß oder Korrosion von Bauteilen zu gefährlichen Undichtigkeiten kommen. Auch der Aufstellungsort sollte durch einen Sachkundigen geprüft werden, um eventuelle Gefährdungen zu vermeiden. 

Gewerbliche Gasprüfung

nach DGUV Vorschrift 79
für alle gewerblichen Bereiche, in denen Flüssiggasanlagen für Brennzwecke zur Anwendung kommen, die mit Druck-bzw. Druckgasbehältern versorgt werden

regelmäßige Prüfung ist Vorschrift

Mobile gewerblich genutzte Anlagen müssen alle 2 Jahre geprüft werden
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